Was tun, wenn das Kind herausverlangt wird?

Es ist sehr wichtig, das Kind nicht herauszugeben und sich schnell an eine Anwaltskanzlei zu wenden, die auf Pflegekinderrecht spezialisiert ist.

Vormund, Jugendamt und auch die sorgeberechtigten Eltern benötigen zunächst eine Entscheidung durch das Familiengericht, die an die Pflegeeltern adressiert ist und ihnen das Gebot erteilt, das Kind an eine bestimmte Person herauszugeben.

Das Jugendamt kann „In Obhut-nehmen“. Das ist aber nur dann rechtmäßig, wenn das Kind in der Pflegefamilie in Gefahr ist und diese Gefahr so dringend ist, dass die Entscheidung des Familiengerichtes zu spät kommen würde.

Bitte lassen Sie sich durch uns beraten, bevor Sie vorschnell das Kind herausgeben!