Einschneidende Änderungen im Familienrecht

30.04.2009
Am 1.9.2009 werden zwei neue Gesetze wichtige Veränderungen im Familienrecht bringen.
Mit Inkraftreten des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften real geteilt. Infolgedessen erwirbt der ausgleichsberechtigte Ehegatte einen direkten Anspruch gegen den Versorgungsträger. Für den wirtschaftlich stärkeren Partner kann es sinnvoll sein, noch vor diesem Zeitpunkt einen Scheidungsantrag zu stellen. Denn wer während der Ehe höhere Rentenanwartschaften als sein Ehegatte erworben hat, steht sich wahrscheinlich besser, wenn er den Scheidungsantrag vor dem 1.9.2009 einreicht.

Das Rentnerprivileg entfällt. Wenn einer der Partner kurz vor Beginn der Rente steht, ist zu prüfen, ob es nicht wirtschaftlich günstiger ist, noch vor dem 1.9.2009 einen Scheidungsantrag bei Gericht einzureichen. Wer sich ohnehin scheiden lassen will, sollte sich anwaltlich beraten lassen.

Am 1.9.2009 tritt auch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft. Dieses Gesetz regelt die Verfahren vor den Familien- und Vormundschaftsgerichten völlig neu. Die Zuständigkeit des Familiengerichtes wird stark erweitert. So wird ab 1.9.2009 das Familiengericht auch für Adoptionen und die Regelung von zivilrechtlichen Ausgleichsansprüchen zuständig sein.

Zur Reform des Verfahrens in Familiensachen bieten wir Fortbildungen für Institutionen, Verbände und Initiativen an.